E-Auto-Förderung 2026
des Bundesumweltministeriums
Jetzt von der neuen E-Auto-Förderung 2026 profitieren!
Die staatliche Förderung für Elektroautos soll im Frühjahr 2026 starten – und gilt rückwirkend für E-Autos, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden! Das bedeutet: Wer jetzt ein neues E-Auto kauft oder least und die Voraussetzungen erfüllt, kann bis zu 6.000 € Zuschuss vom Staat erhalten.
Anträge zur Bezuschussung können Privatpersonen voraussichtlich ab Mai 2026 stellen. Bis dahin soll laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal freigeschaltet sein.
Welche Autos werden gefördert?
Es werden erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und mit Plug-in-Hybrid-Antrieb bezuschusst. Die Förderungssumme kann sowohl beim Kauf, als auch beim Leasing der Elektroautos erhalten werden. Wichtig hierbei ist, dass das Fahrzeug 36 Monate gehalten wird. Außerdem muss das Fahrzeug auf den Käufer bzw. den Leasingnehmer zugelassen sein. Dieser muss auch den Förderantrag stellen. Gebrauchte E-Autos werden hierbei nicht gefördert. Frühestens 2027 wird das Bundesumweltministerium diesbezüglich über erste Schritte nachdenken.
So viel Förderung gibt es:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Kinderzahl und der Art des Fahrzeugs:
Förderung für reine E-Autos pro Haushalt:
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen | ohne minderjährige Kinder | mit einem minderjährigen Kind | mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 bis 85.000 € | keine Förderung | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 bis 90.000 € | keine Förderung | keine Förderung | 4.000 € |
Förderung für Plug-in-Hybride & Range-Extender pro Haushalt:
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen | ohne minderjährige Kinder | mit einem minderjährigen Kind | mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 bis 85.000 € | keine Förderung | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 bis 90.000 € | keine Förderung | keine Förderung | 2.500 € |
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Dieser Beitrag dient lediglich der anfänglichen Information und kommt keiner Rechtsberatung gleich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wird keine Gewähr. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung.








